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CDU Stadtverband Velten – Verkehr & Infrastruktur
Für die Stadt Velten ist im kommunenscharfen Verzeichnis des Landes Brandenburg ein Budget von 3.443.010 Euro aus dem Zukunftspaket Brandenburg ausgewiesen. Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen vorgesehen und können bis 2042 eingesetzt werden. Zusätzlich läuft für das Städtebauprogramm 2027 eine Antragsfrist bis zum 30. Oktober 2026.

Millionenbetrag für kommunale Investitionen

Das Land Brandenburg hat die Verteilung des kommunalen Anteils am Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ weiter konkretisiert. In der offiziellen Übersicht ist für die Stadt Velten ein Budget von 3.443.010 Euro angegeben.

Brandenburg stehen aus dem Bundesprogramm insgesamt 2,9992 Milliarden Euro zur Verfügung. Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten nach den vorgesehenen Abzügen einen Anteil von 60 Prozent der verbleibenden Mittel. Für Landkreise sowie kreisfreie und kreisangehörige Kommunen sind insgesamt 1,49952 Milliarden Euro vorgesehen.

Das Veltener Budget kann grundsätzlich für investive Vorhaben in kommunaler Zuständigkeit verwendet werden. Dazu zählen unter anderem kommunale Gebäude, Schulen, Straßen, Plätze, öffentliche Anlagen, Digitalisierung sowie Maßnahmen für Klimaschutz und die Modernisierung von Infrastruktur. Auch notwendige Planungs- und Gutachterleistungen können im Zusammenhang mit einer förderfähigen Investition berücksichtigt werden.

Eine Finanzierung laufender Verwaltungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Unterhaltskosten ist dagegen nicht vorgesehen. Auch reine Instandhaltungsarbeiten ohne wesentliche Verbesserung oder Verlängerung der Nutzungsdauer erfüllen nach den veröffentlichten Landesinformationen grundsätzlich nicht die Fördervoraussetzungen.

Der Förderzeitraum reicht von 2025 bis 2042. Vorhaben müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2036 benannt und bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sowie vollständig abgenommen sein. Mindestens die Hälfte der kommunalen Mittel soll bis Ende 2029 verausgabt werden. Mittelabrufe sind grundsätzlich quartalsweise und entsprechend dem tatsächlichen Bedarf möglich.

Städtebauförderung 2027: Antragsschluss Ende Oktober

Parallel nimmt das Land Brandenburg Anträge für das Programmjahr 2027 der Städtebauförderung entgegen. Bewerben können sich Kommunen sowohl mit neuen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen als auch mit Folgeanträgen für bereits laufende Vorhaben.

Die Antragsmöglichkeiten betreffen die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Für Velten müssen entsprechende Anträge bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden.

Damit stehen für die Stadt zugleich ein konkret ausgewiesenes Investitionsbudget aus dem Zukunftspaket und eine laufende Frist für mögliche Städtebauförderanträge im Raum. Die Auswahl und zeitliche Einordnung konkreter Projekte richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen und der kommunalen Investitionsplanung.