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Redaktionelle Infografik zum kommunalen Zukunftspaket: Für Velten sind 3.443.010 Euro als kommunales Budget beziehungsweise Planungsgrundlage ausgewiesen; ergänzt um mögliche Investitionsbereiche und die Förderperiode 2025 bis 2042.
Für Velten sind aus dem Zukunftspaket Brandenburg 3.443.010 Euro als kommunales Budget vorgesehen.
Für die Stadt Velten ist im Zukunftspaket Brandenburg ein kommunales Budget von 3.443.010 Euro ausgewiesen. Die Mittel sollen für investive Vorhaben eingesetzt werden und können unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Kofinanzierung anderer Förderprogramme dienen. Parallel liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf vor, der den kommunalen Finanzausgleich und die Finanzierung kommunaler Investitionen neu ordnen soll.

Budget für kommunale Investitionen

Das Land Brandenburg hat seine Informationen zum Zukunftspaket am 26. September 2026 aktualisiert. In der kommunalen Aufstellung ist für Velten ein Betrag von 3.443.010 Euro vorgesehen. Landesweit stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden demnach insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung.

Bei dem Veltener Betrag handelt es sich um ein kommunales Budget beziehungsweise eine Planungsgrundlage. Eine konkrete Förderzusage für ein einzelnes Projekt ist damit nicht verbunden. Über die Verwendung muss die Stadt im Rahmen ihrer Investitionsplanung und des Haushalts entscheiden.

Nach den Landesinformationen können die Mittel unter anderem in kommunale Gebäude, Schulen, Straßen, den Brand- und Katastrophenschutz, Digitalisierung sowie Energie- und Klimaschutz fließen. Auch eine Kofinanzierung anderer Bundesprogramme ist grundsätzlich möglich, sofern deren Förderbedingungen eingehalten werden und dieselben Ausgaben nicht mehrfach bezuschusst werden.

Die Förderperiode erstreckt sich grundsätzlich von 2025 bis 2042. Neue Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2036 benannt werden und grundsätzlich bis Ende 2042 abgeschlossen und abgenommen sein. Für den kommunalen Anteil ist außerdem vorgesehen, dass mindestens die Hälfte der zugewiesenen Mittel bis zum 31. Dezember 2029 ausgegeben wird. Der Abruf soll bedarfsbezogen und grundsätzlich quartalsweise erfolgen. Das geltende Vergabe- und Nachweisrecht bleibt anwendbar.

Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich

Am 1. September 2026 brachte die Landesregierung den Entwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes in den Landtag ein. Vorgesehen ist unter anderem, die Verbundquote bei 22,43 Prozent zu belassen und in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich 157,63 Millionen Euro aus der kommunalen Verbundmasse vorab abzuziehen.

Der Entwurf sieht außerdem eine neue Vorwegschlüsselzuweisung für finanzschwache Gemeinden vor. Sie soll Gemeinden zugutekommen, deren Steuerkraft weniger als 75 Prozent des Landesdurchschnitts beträgt. Die investiven Schlüsselzuweisungen sollen von 6,5 auf 7 Prozent steigen. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist zudem eine Übergangsregelung zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform vorgesehen.

Für kommunale Investitionen soll nach dem geplanten Auslaufen des bisherigen ILB-Kreditprogramms Ende 2026 ein revolvierender Investitionsfonds eingerichtet werden. Vorgesehen sind zinsverbilligte Kredite von grundsätzlich einem Prozent pro Jahr. Das Land soll dafür von 2027 bis 2029 jeweils 160 Millionen Euro bereitstellen; bis zum Ende dieses Zeitraums soll der Fonds mindestens 480 Millionen Euro umfassen. Die Vorschläge befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.