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Infografik zum Kita-Neubau in Velten mit Angaben zu Investitionssumme, geplanter Kinderzahl und angekündigten Bundesmitteln aus dem Infrastruktur-Sondervermögen.
Für den Kita-Neubau in Velten sind rund 6,1 Millionen Euro veranschlagt; mehr als drei Millionen Euro sollen nach Angaben der Stadt aus Bundesmitteln kommen.
In Velten ist der Grundstein für eine neue Kindertagesstätte in der Mühlenstraße gelegt worden. Das rund 6,1 Millionen Euro teure Vorhaben soll nach Angaben der Stadt mit mehr als drei Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes finanziert werden.

Am 6. Oktober 2026 hat die Stadt Velten den Grundstein für eine neue Kindertagesstätte auf dem Gelände einer ehemaligen Ofenfabrik an der Mühlenstraße 31 gelegt. Geplant ist ein zweigeschossiger Neubau für 80 bis maximal 100 Kinder.

Die Stadt beziffert die Gesamtinvestition auf rund 6,1 Millionen Euro. Mehr als drei Millionen Euro sollen nach ihren Angaben aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stammen. Damit wird eine bundespolitische Finanzierungsentscheidung unmittelbar mit einem kommunalen Betreuungsprojekt in Velten verbunden.

Der Bund stellt aus diesem Sondervermögen insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Kommunen bereit. Zu den förderfähigen Bereichen zählen unter anderem Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr, Energie, Digitalisierung und Bevölkerungsschutz. Die Länder entscheiden grundsätzlich über die konkrete Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel und über die Einbindung der Kommunen.

Für den Kita-Neubau bedeutet die angekündigte Bundesfinanzierung eine wesentliche Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts. Die geplante Einrichtung soll zusätzliche Betreuungsplätze schaffen und damit die örtliche Infrastruktur für Familien erweitern.

Die Veltener Mitteilung benennt die vorgesehene Herkunft eines Teils der Finanzierung, erläutert jedoch nicht den vollständigen Förderweg. Angaben zur Aufteilung zwischen Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln sowie zu einem konkreten Bewilligungsbescheid sind darin nicht enthalten. Die Investitionssumme und der geplante Umfang des Neubaus beruhen auf den veröffentlichten Angaben der Stadt.