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Redaktionelle Infografik zu den geplanten Finanzierungsregeln Brandenburgs für 2027 und 2028 mit Angaben zum Landeshaushalt, kommunalen Investitionsfonds und Kita-Finanzierungsfaktoren im Landkreis Oberhavel.
Geplante Landesregelungen könnten Brandenburgs Kommunen neue Kredite für Investitionen eröffnen und die Kita-Finanzierung neu strukturieren.
Die Landesregierung Brandenburg hat den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorgelegt. Vorgesehen sind Veränderungen beim kommunalen Finanzausgleich, darunter höhere investive Schlüsselzuweisungen und ein neuer Investitionsfonds mit zinsverbilligten Krediten. Auch die Kita-Finanzierung im Landkreis Oberhavel soll über neue Landesfaktoren geregelt werden.

Landeshaushalt erreicht erste parlamentarische Phase

Die Landesregierung hat am 1. September 2026 den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 beschlossen und an den Landtag weitergeleitet. Geplant sind Ausgaben von rund 18,42 Milliarden Euro im Jahr 2027 und knapp 18,68 Milliarden Euro im Folgejahr.

Der Landtag befasste sich am 16. September in erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf, dem Haushaltsbegleitgesetz und der vorgesehenen Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Am 9. Oktober beriet der Finanzausschuss in einer Sondersitzung unter anderem über die Kita-Finanzierung, kommunale Mehrbelastungen und die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Die abschließende Verabschiedung ist nach dem veröffentlichten Verfahrensstand für Dezember 2026 vorgesehen.

Neue Instrumente für kommunale Investitionen

Für die kommunalen Finanzen sieht der Gesetzentwurf mehrere Änderungen vor. Die Verbundquote soll in den Jahren 2027 bis 2029 bei 22,43 Prozent liegen. Zugleich ist eine jährliche Kürzung der kommunalen Verbundmasse um rund 157,63 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen unter anderem zur Finanzierung eines neuen kommunalen Investitionsfonds eingesetzt werden.

Der Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen soll auf sieben Prozent steigen. Das bisherige kommunale Kreditprogramm soll durch einen revolvierenden Fonds bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ersetzt werden. Dafür sind in den Jahren 2027, 2028 und 2029 jeweils 160 Millionen Euro vorgesehen. Die Kredite sollen mit einem Zinssatz von etwa einem Prozent jährlich verbilligt werden.

Für Velten eröffnen die geplanten Regelungen grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung kommunaler Investitionen. In Betracht kommen etwa Vorhaben an Schulen, Kitas, Straßen oder Feuerwehrstandorten. Der Fonds würde jedoch Kredite und keine Zuschüsse bereitstellen; Zins- und Tilgungspflichten blieben bei der jeweiligen Kommune. Zusätzlich ist vorgesehen, aus dem Ausgleichsfonds in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 40 Millionen Euro für kommunale Aufgaben im Rettungsdienst einzusetzen.

Vorgaben für die Kita-Finanzierung im Landkreis Oberhavel

Das Haushaltsbegleitgesetz enthält außerdem Änderungen am Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz. Für den Landkreis Oberhavel sind ein Landesfaktor von 62,9 Prozent und ein Landesausgleichsfaktor von 60,1 Prozent vorgesehen.

Die Faktoren betreffen die Finanzierungssystematik zwischen dem Land, dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Kita-Trägern. Damit können sie auch für die Finanzierung von Betreuungsplätzen in Velten relevant werden. Ein konkreter Betrag für den städtischen Haushalt ergibt sich aus den bislang veröffentlichten Unterlagen nicht.

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