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Redaktionelle Infografik zu geplanten KI-Regeln für Brandenburgs Behörden und zur Städtebauförderung 2027 mit den Terminen 14. Oktober und 30. Oktober 2026 sowie dem Finanzierungsschema aus Bund, Land und Kommune.
KI-Regeln für Behörden und Städtebauförderung 2027: Die wichtigsten Termine und Eckpunkte im Überblick.
Der Landtag Brandenburg hat am 14. Oktober 2026 erstmals über einen Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung beraten. Für Velten ist außerdem die laufende Ausschreibung der Städtebauförderung 2027 relevant: Anträge können noch bis zum 30. Oktober 2026 gestellt werden.

Neue Vorgaben für künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Der Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes wurde am 2. September 2026 eingebracht und am 14. Oktober erstmals im Landtag beraten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; eine Verkündung oder ein Inkrafttreten ist bislang nicht ausgewiesen.

Nach dem Entwurf sollen Behörden KI-Systeme grundsätzlich für öffentliche und fiskalische Aufgaben einsetzen dürfen. Vorgesehen sind dabei verbindliche Anforderungen an die menschliche Kontrolle, die Prüfung von Ergebnissen sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit maßgeblicher Entscheidungsfaktoren.

Vollständig durch KI erzeugte Verwaltungsakte sollen nur unter engen Voraussetzungen möglich sein. Außerdem sieht der Entwurf Schulungen für Beschäftigte vor. Der Einsatz personenbezogener Daten in KI-Systemen soll dokumentiert werden; je nach Anwendung können zusätzlich Datenschutz-Folgenabschätzungen erforderlich sein.

Für die Stadtverwaltung Velten könnte damit ein klarerer landesrechtlicher Rahmen für interne Arbeitsabläufe, Informationsangebote oder die Vorbereitung von Verwaltungsvorgängen entstehen. Zugleich würden Prüf-, Dokumentations- und Datenschutzanforderungen an Bedeutung gewinnen. Die Verantwortung für Verwaltungsentscheidungen soll nach dem Entwurf nicht ohne Weiteres auf ein KI-System übertragen werden.

Städtebauförderung 2027: Antragstellung bis 30. Oktober

Brandenburg hat am 13. August 2026 die Städtebauförderung für das Programmjahr 2027 ausgeschrieben. Anträge sind in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ möglich. Die Frist endet am 30. Oktober 2026; zuständig ist das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Städte und Gemeinden sowie gemeindliche interkommunale Kooperationen. Damit kann Velten Fördermittel für städtebauliche Gesamtmaßnahmen beantragen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen und eine geeignete Förderkulisse erfüllt sind. Ein automatischer Förderanspruch für ein bestimmtes Vorhaben folgt daraus nicht.

Unterstützt werden können je nach Programm unter anderem Maßnahmen in Innenstädten und Ortskernen, die Aufwertung öffentlicher Räume, stadtbildprägende Gebäude, Infrastruktur sowie Projekte für Klimaschutz und Klimaanpassung. Grundlage sind unter anderem integrierte Stadtentwicklungskonzepte.

Die Finanzierung ist grundsätzlich als Drittelung zwischen Bund, Land und Kommune angelegt. Für die Sicherung von Altbauten oder anderen stadtbildprägenden Gebäuden können Bundes- und Landesmittel in bestimmten Fällen zusammen bis zu 90 Prozent der Kosten abdecken. Für Velten ist vor Fristablauf insbesondere zu prüfen, ob bestehende Fördergebiete, neue Vorhaben oder interkommunale Projekte antragsreif sind und welcher kommunale Eigenanteil erforderlich wäre.

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