Neue Regeln für die Notfallversorgung
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in geänderter Ausschussfassung verabschiedet. Für die Reform stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Das Gesetz sieht eine engere Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Bereitschaftsdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst vor. Ergänzend sollen digitale Verfahren zur Ersteinschätzung sowie integrierte Notfallzentren dazu beitragen, Patientinnen und Patienten schneller der passenden Versorgung zuzuführen.
Der CDU-Stadtverband Velten ordnet den Bundestagsbeschluss mit Blick auf mögliche Folgen für Oberhavel ein. Der regionale Bezug ergibt sich vor allem aus den bestehenden rettungsdienstlichen Strukturen des Landkreises. Die nächsten Umsetzungsschritte auf Bundes- und Landesebene sind für die praktische Ausgestaltung in Brandenburg maßgeblich.
Mit dem Bundestagsbeschluss beginnt damit ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Umsetzung berührt unter anderem die Zusammenarbeit der beteiligten Versorgungsbereiche und die organisatorischen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes.
Ort der Stadtverordnetenversammlung steht fest
Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. Oktober 2026 ist als Veranstaltungsort nun der Veranstaltungssaal des Kommunikationszentrums in der Bibliotheksgasse 1 angegeben. Die Sitzung beginnt um 18:30 Uhr; eine Liveübertragung ist vorgesehen.
Darüber hinaus sind fünf Ausschusssitzungen im November terminiert. Den Auftakt bildet am 10. November der Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung. Es folgen der Ausschuss für Soziales und Bürgerservice am 12. November, der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 17. November sowie der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Finanzen am 18. November.
Den Abschluss bildet am 19. November die Sitzung des Hauptausschusses. Die Terminierungen schaffen damit einen aktualisierten Überblick über die anstehenden Beratungen in der Veltener Stadtpolitik.