Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat am 8. Oktober 2026 die kommunalrechtliche Prüfung des Veltener Grundsatzbeschlusses zur „religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen“ abgeschlossen. Nach ihrer Bewertung ist die Regelung rechtmäßig. Grundlage sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März und 21. Mai 2026.
Der Beschluss sieht vor, dass städtische Räume nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatz für eigene religiöse Versammlungsstätten genutzt werden dürfen. Einzelne beziehungsweise gelegentliche Nutzungen bleiben demnach möglich. Entscheidend soll dabei nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung sein, sondern die konkrete Art und Häufigkeit der Raumnutzung.
Für die Stadtverwaltung schafft die Entscheidung eine verbindliche kommunalrechtliche Orientierung. Nach der Bewertung sollen die bestehenden Benutzungsordnungen entsprechend angepasst werden. Die Kriterien müssen dabei für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen gelten und nachvollziehbar angewandt werden.
Praktisch kann die Regelung vor allem für Gruppen relevant werden, die bislang regelmäßig auf Räume der Stadt zurückgreifen. Eine dauerhafte oder wiederkehrende Nutzung als Ersatzstandort soll künftig ausgeschlossen sein, während einzelne Veranstaltungen weiterhin möglich bleiben können.
Die Entscheidung der Kommunalaufsicht beantwortet zunächst die Frage der kommunalrechtlichen Zulässigkeit. Die konkrete Ausgestaltung der Benutzungsordnungen und deren Anwendung liegen bei der Stadt Velten. Dabei bleibt zwischen gelegentlichen Veranstaltungen und einer dauerhaften Ersatznutzung zu unterscheiden.