Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hält den Veltener Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen für rechtmäßig. Die Stadt Velten gab diese Entscheidung am 8. Oktober 2026 öffentlich bekannt. Zuvor hatte die Bürgermeisterin den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beanstandet.
Der Beschluss war im März beziehungsweise Mai 2026 gefasst worden. Er legt fest, dass städtische Gebäude künftig nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzstandort für religiöse Versammlungen genutzt werden dürfen. Nach der von der Stadt veröffentlichten Darstellung bleiben einzelne, nicht regelmäßige Nutzungen grundsätzlich möglich.
Hintergrund ist insbesondere die bisherige regelmäßige Nutzung des Bürgerhauses durch eine muslimische Glaubensgemeinschaft, die nach Angaben der Stadt über keine eigenen Räumlichkeiten verfügt. Die Kommunalaufsicht bewertet die Regelung demnach nicht als Beschränkung einer bestimmten Religion. Maßgeblich sei vielmehr die Art und Häufigkeit der Nutzung kommunaler Räume.
Die Stadtverwaltung kündigte an, die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen an den bestätigten Grundsatz anzupassen. Damit sollen die Vorgaben künftig in den Regelungen für die jeweiligen städtischen Gebäude abgebildet werden.
Für die kommunale Praxis ist entscheidend, wie die neuen Benutzungsregeln formuliert und angewendet werden. Die Stadt muss dabei festlegen, unter welchen objektiven Bedingungen gelegentliche Nutzungen zulässig sind und wie die Vorgaben einheitlich gegenüber unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Gruppen gelten.